Transparenz fängt bei uns selbst an.
Die DZB wird gerade als Verein in Österreich gegründet. Danach folgt die Partei. Die Regeln dafür stehen in den Statuten, die bei der Vereinsbehörde angezeigt werden; die wichtigsten stehen hier in einfacher Sprache.
Mitgliederversammlung
Wählt den Vorstand, beschließt Beiträge und Programm. Jedes ordentliche Mitglied hat eine Stimme, auch der Gründer. Vollmachten gibt es nicht.
Mitgliederentscheid
Über Programmfragen stimmen alle Mitglieder ab, auch elektronisch. Gültig ab einer Beteiligung von 10 Prozent; das Ergebnis bindet den Vorstand.
Vorstand
Drei bis sieben Personen, gewählt auf zwei Jahre, höchstens drei Perioden in derselben Funktion. Die Mitgliederversammlung kann ihn jederzeit abwählen.
Rechnungsprüfung und Schlichtung
Zwei Rechnungsprüfende ohne Vorstandsfunktion kontrollieren die Finanzen. Streit im Verein klärt zuerst eine interne Schlichtungsstelle.
Woher das Geld kommt
- Mitgliedsbeiträge nach Einkommen, ab 0 Euro. Niemand bleibt wegen Geld draußen.
- Spenden nur offengelegt und deutlich unter den gesetzlichen Grenzen. In Österreich sind das höchstens 7.500 Euro je Spender und Jahr.
- Keine Spenden von Unternehmen, an denen Vorstandsmitglieder beteiligt sind, und keine Aufträge an solche Unternehmen.
- Vorstandsmitglieder legen ihre Beteiligungen und Funktionen offen und stimmen in eigener Sache nicht mit.
- Einnahmen und Ausgaben werden mindestens jährlich veröffentlicht.
Offene Technik
Abstimmungen, Mitgliederverwaltung und offene Bücher laufen auf Software, deren Kern quelloffen ist und dem Verein gehört. So kann niemand die Bewegung über ihre Technik steuern, auch ihre Gründer nicht. Beteiligungsplattformen für Bürgerprojekte kommen im Programm als Instrument vor, nicht als Empfehlung für eine bestimmte Firma: Das Programm nennt keinen Anbieter, und Unternehmen aus dem Umfeld der Gründer sind von Aufträgen ausgeschlossen.
Was noch offen ist
Der Statutenentwurf liegt vor und die Proponenten stehen fest, die juristische Prüfung läuft. Die Anzeige bei der Vereinsbehörde ist noch nicht erfolgt. Die Zusammensetzung des ersten Vorstands entscheidet die Gründungsversammlung, nicht der Gründer. Bis dahin gilt: Wer etwas hier für falsch hält, soll es sagen.
Widerspruch einreichen